Die Macht ihres Omens ist absolut. Niemand entkommt dem Schicksal, das sie besingt.
Die Gestalt der Klägerin entzieht sich oft einem festen Rahmen. Einmal hockt sie als gebrochene, steinalte Greisin am Rande eines Pfades, ihre Haut so trocken und tief gefurcht wie die Rinde einer sterbenden Eiche. Ihre Augen brennen im Dunkeln, blutrot von einem Schmerz, der niemals vergeht.
Ein anderes Mal gleitet sie als atemberaubende junge Frau über das feuchte Gras, gehüllt in feine, nebelgraue Stoffe, die wie Leichenhemden im Nachtwind flattern. Stets besitzt sie eine schier endlose Haarpracht – fließend, schneeweiß oder von feurigem Rot –, die im Mondlicht weich leuchtet.
Sie trägt keine Waffen und keine Rüstung. Ihr einziges Gut ist oft ein blitzender Silberkamm, mit dem sie die dichten Strähnen durchzieht. Ihre Umrisse wirken oftmals unscharf, fast so, als würde sie sich bei einem zu raschen Blick in reinen Nebel auflösen.
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